Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Kindeswohlkommission

Bericht, Empfehlungen und Umsetzung

Was ist die Kindeswohlkommission?

Am 15.02.2021 wurde die Kindeswohlkommission gemäß § 8 Bundesministeriengesetz zur Beratung der Justizministerin eingerichtet.

Die Kindeswohlkommission besteht aus fünf Expertinnen:Experten. Den Vorsitz führt die ehemalige Präsidentin des Obersten Gerichtshofs, Irmgard Griss. Aufgabe der Kommission ist es im Bereich des Asyl- und Bleiberechtsverfahren die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kinder und ihre Anwendungspraxis zu überprüfen und auch einen europaweiten Vergleich herzustellen. Darauf basierend soll sie Kriterien zur Sicherstellung des Kindeswohles entwickeln und Empfehlungen abgeben.

Was ist das Ziel der Kindeswohlkommission?

Die Expertinnen:Experten aus unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen beschäftigen sich mit der Frage, wie sehr das zentrale Anliegen Kindeswohl in die weitreichenden Entscheidungen bei Asyl- und Bleiberechtsverfahren miteinfließt. Mit ihrem Abschlussbericht vom 13.07.2021 hat die Kindeswohlkommission ihre Arbeit abgeschlossen.

Wie wurden die Empfehlungen umgesetzt?

Bereits kurz nach der Veröffentlichung des Berichts wurde am Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eine Ansprechrichterin für Fragen des Kindeswohls eingesetzt. Diese dient gemeinsam mit ihrem Team als erster Kontaktpunkt für Fragestellungen im Zusammenhang mit der Prüfung des Kindeswohls in Asyl- und Fremdenrechtsverfahren. Beginnend mit November 2021 wurden zahlreiche interdisziplinäre Weiterbildungsveranstaltungen mit internen und externen Expertinnen:Experten in Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Flüchtlingsorganisationen abgehalten.

Im Juli 2022 wurde als dritte Säule der Umsetzung der Empfehlungen der Kindeswohlkommission der Leitfaden „Kindeswohl im Asyl- und Fremdenrecht“ für das BVwG veröffentlicht. Dieser ist das Ergebnis intensiver Arbeit von Richter:innen des BVwG unter Berücksichtigung externer Anregungen. Im Leitfaden werden nicht nur die im vorliegenden Zusammenhang wichtigsten Rechtsgrundlagen dargestellt, sondern auch verfahrensrechtliche Aspekte und zentrale Begriffsinhalte beleuchtet. Der Leitfaden ist ein „lebendes“ Dokument, da die Fortentwicklung der Rechtsprechung eine laufende Anpassung an gesetzliche Veränderungen bzw. höchstgerichtliche Entscheidungen bedingt.

Downloads
Auftrag an die Kindeswohlkommission (PDF, 737 KB)

Bericht der Kindeswohlkommission vom 13. Juli 2021 (Langfassung) (PDF, 3 MB)

Bericht der Kindeswohlkommission vom 13. Juli 2021 (Kurzfassung) (PDF, 592 KB)

Links:

Leitfaden "Kindeswohl im Asyl- und Fremdenrecht" des BVwG

Mitglieder der Kindeswohlkommission