Novelle des Maklergesetzes
Wer die Makler:innen bestellt, muss sie auch bezahlen
Diese Woche präsentierte Justizministerin Alma Zadić gemeinsam mit Staatssekretärin Claudia Plakolm und den Nationalratsabgeordneten Nina Tomaselli und Johann Singer die neue Regelung für Maklerprovisionen.
Die Pandemie – und zuletzt auch der russische Angriff auf die Ukraine – haben das Leben für viele Menschen teurer gemacht. Neben den Heiz- und Energiekosten stellen auch Kosten rund um das Thema Wohnen eine finanzielle Belastung dar. Besonders die vermehrte Befristung von Mietverträgen führt dazu, dass Mieter:innen in regelmäßigen Abständen teure Wohnungswechsel vornehmen müssen. Neben den Umzugskosten und der nervenaufreibenden Wohnungssuche bedeutet das in den meisten Fällen auch hohe Maklerprovisionen – für Mieter:innen kann das bis zu zwei Bruttomonatsmieten zusätzlich bedeuten. Diese Kosten müssen auch dann von den Mieter:innen getragen werden, wenn sie die Wohnung ohne Hilfe von Makler:innen selbst gesucht und gefunden haben, etwa online oder über Zeitungsinserate.
Die nun beschlossene Novelle des Maklergesetzes bringt die Umstellung auf das Besteller:innenprinzip. Mieter:innen müssen somit künftig kein Geld mehr für Makler:innen bezahlen, die sie selbst nie beauftragt haben. Justizministerin Zadić zeigt sich erfreut über diesen wichtigen Schritt: „Mit der Einführung des Besteller:innenprinzips im Maklergesetz sorgen wir endlich für Gerechtigkeit. So wie überall sonst, gilt nun auch hier: Wer bestellt, bezahlt. Die Person, die die Makler:innen beauftragt hat, bezahlt die Provision. Damit entlasten wir hunderttausende Wohnungssuchende, die bisher hohe Maklerprovisionen zahlen mussten.“
In Österreich gibt es fast vier Millionen Hauptwohnsitz-Wohnungen. Rund ein Fünftel davon sind private Hauptmietwohnungen. Jährlich werden etwa 82.000 befristete, das sind ca. 70 Prozent der Neuabschlüsse, und etwa 35.000 unbefristete Mietverträge über private Mietwohnungen abgeschlossen. Durch die Einführung des Besteller:innenprinzips sparen Mieter:innen in Zukunft sowohl wenn Vermieter:innen die Maklerprovision selbst tragen als auch wenn auf die Einschaltung von Makler:innen verzichtet wird. Das bringt eine finanzielle Entlastung für Mieter:innen in der Höhe von über 55 Mio. Euro im Jahr.