Online Anmeldung von Einzelunternehmer:innen beim Firmenbuch Wie läuft die Anmeldung von einer:einem Einzelunternehmer:in beim Firmenbuch mit E-ID nach § 11 Abs. 3 UGB ab?
Firmenbuchanmeldungen von Einzelunternehmer:innen können seit dem 1.12.2022 vollständig online und ohne Beglaubigung über JustizOnline, bzw. das dort zur Verfügung gestellte neue Formular durchgeführt werden. Dazu ist es erforderlich, dass die:der Einzelunternehmer:in zur Antragstellung ihren:seinen eigenen Elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) im Sinn der §§ 4 ff E-GovG verwendet, der unter anderem dem „Nachweis der eindeutigen Identität“ einer Person dient (vgl. § 4 Abs. 1 E-GovG). Nur die unternehmerisch tätige natürliche Person selbst, nicht aber eine von ihr bevollmächtigte Person kann das Online-Formular verwenden.
Folgende Arten von Anträgen können über das Online-Formular beim Firmenbuch eingereicht werden:
- Gründung (freiwillige oder verpflichtende Anmeldung zum Firmenbuch)
- Änderung
- Löschung
- Folgeantrag Gründung
- Folgeantrag Änderung
- Folgeantrag Löschung
Bei der Gründung eines Einzelunternehmens ist zwischen einer freiwilligen und einer verpflichtenden Anmeldung zum Firmenbuch zu unterscheiden:
Grundsätzlich ist die Anmeldung einer:eines Einzelunternehmer:in zum Firmenbuch freiwillig.
Verpflichtend ist die Anmeldung zum Firmenbuch nur dann, wenn bestimmte Umsatzgrenzen überschritten werden: Liegt der Umsatz in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren über EUR 700.000, besteht ab dem zweitfolgenden (übernächsten) Jahr Anmeldepflicht. Wenn der Umsatz mehr als EUR 1 Mio. beträgt, besteht bereits ab dem folgenden (nächsten) Jahr Anmeldepflicht.
Beim Online-Antrag auf Gründung wird die Zuteilung an das zuständige Firmenbuchgericht automatisch aufgrund der eingegebenen Daten vorgenommen. Die Kontaktdaten des zuständigen Firmenbuchgerichts finden sich auf der Eingangsbestätigung zum ursprünglichen Antrag.
Wichtig ist, dass beim Online-Antrag auf Gründung eine Musterzeichnungserklärung als Beilage hochgeladen wird. Auch für die Musterzeichnung ist keine Beglaubigung erforderlich.
Für bereits im Firmenbuch eingetragene Einzelunternehmen können Anträge auf Änderung oder Löschung ebenfalls über das Online-Formular gestellt werden.
Je nachdem welcher Antrag gestellt wird, sind entsprechende Unterlagen anzuschließen, zum Beispiel:
- Musterzeichnung
- NeuFöG
- Kaufvertrag
- Meldebestätigung
- Heiratsurkunde
Bei den Folgeanträgen handelt es sich vor allem um Ergänzungen zu bereits eingebrachten Online-Anträgen betreffend die Gründung, eine Änderung oder die Löschung.
Bei jedem Folgeantrag ist die aktuelle Aktenzahl einzugeben. Die Aktenzahl ist dem Schreiben des Firmenbuchgerichts zu entnehmen.
Die Ausfüllhilfen für das Online-Formular stehen auf Deutsch und Englisch zur Verfügung. Zu beachten ist jedoch, dass die Amtssprache Deutsch ist; daher ist ausschließlich die deutsche Fassung des Antrags rechtsverbindlich.
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt sein. Um das feststellen zu können, bietet das Formular zusätzlich eine technische Überprüfung der Eingaben, bevor die Online-Anmeldung beim Firmenbuch erfolgt. Dadurch kann unter Umständen ein gerichtlicher Verbesserungsauftrag vermieden werden und die Eintragung im Firmenbuch schneller erfolgen.
Nachdem der Antrag online über das Formular abgesendet wurde, wird eine Bestätigung über den Eingang des Antrags beim zuständigen Firmenbuch samt einer Übersicht der übermittelten Daten an die:den Antragsteller:in per E-Mail versendet.