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Reform des Verjährungsrechts

Vorläufige Ergebnisse zu Themenkorb I

Paragraf vor einer Mauer
Foto: (c) Pixabay (keine Nennung erforderlich)

Das österreichische Verjährungsrecht stammt großteils noch aus dem Urbestand des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) aus dem Jahr 1811. Es herrscht weitgehend Einigkeit darüber, dass diese Bestimmungen im Interesse der Rechtssicherheit einer grundlegenden Reform bedürfen.

Im Jahr 2019 startete das Bundesministerium für Justiz einen strukturierten Diskussionsprozess zur Reform des Verjährungsrechts, wobei Arbeitsgruppen zu vier Themenbereichen eingerichtet wurden. Nun liegen die vorläufigen Ergebnisse der Arbeitsgruppe zum ersten Themenbereich vor:

Die Trennung der Institute Verjährung und Ersitzung sowie Grundsätze und Regelungsfragen der Ersitzung (§§ 1451 bis 1477 ABGB; §§ 1498 bis 1501 ABGB) wurden einer gründlichen Diskussion unterzogen. Es wurden konkrete Reformvorschläge erarbeitet, die dem hier abrufbaren Arbeitsgruppenbericht zu entnehmen sind.

Für die im Bundesministerium für Justiz zuständige Abteilung I 7 bietet der nunmehr veröffentlichte Bericht mitsamt den Textvorschlägen für eine Neureglung des Verjährungsrechts eine gute Grundlage für weitere Diskussionen.

Nähere Auskünfte dazu erteilt die Abteilung I 7 des Bundesministeriums für Justiz.

 

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Ergebnisse der Arbeitsgruppe zur Reform des Verjährungsrechts