Veröffentlichung des Weisungsberichtes 2019
Bericht über die in den Jahren 2011 bis 2018 erteilten Weisungen einschließlich jener Verfahren, in denen der Äußerung des Weisungsrates im Ergebnis nicht Rechnung getragen wurde
Zur Gewährleistung der Transparenz der Ausübung des Rechts des Bundesministers für Justiz, der Oberstaatsanwaltschaft eine Weisung zur Sachbehandlung in einem bestimmten Strafverfahren zu erteilen, wird dieser verpflichtet, jährlich dem Nationalrat und dem Bundesrat über die von ihm erteilten Weisungen sowie über Verfahren, in denen der Äußerung des Beirates für den ministeriellen Weisungsbereich („Weisungsrat“) im Ergebnis nicht Rechnung getragen wurde (§ 29c Abs. 3 zweiter Satz StAG), zu berichten, nachdem das diesen Fällen zu Grunde liegende Verfahren beendet wurde (§ 29a Abs. 3 StAG).
Mit Schreiben vom 17. August 2020 hat Bundesministerin Dr.in Alma Zadić, LL.M. diesen Bericht an den Nationalrat und den Bundesrat übermittelt.
Der Inhalt der Weisungen ist – anonymisiert – in vollem Umfang wiedergegeben und steht unter nachstehendem Link zur Verfügung.
Weisungsbericht 2019 (PDF, 2 MB)
Die Weisungsberichte finden sich in der Systematik Ministerium > Organisation und Aufgaben > Weisungsberichte