Weitere Meilensteine für Initiative Justiz 3.0
Digitale Aktenführung bereits an 100 Dienststellen möglich - zugleich zeigt Mitarbeiter:innen-Umfrage hohe Userfreundlichkeit
Großer Fortschritt der Justiz in Sachen Digitalisierung: Der digitale Justizarbeitsplatz und die damit verbundenen Möglichkeiten für mobiles Arbeiten stehen mittlerweile bereits an insgesamt 100 Dienststellen zur Verfügung.
Weitere wichtige Meilensteine des Jahres 2022 werden der Rollout in strafrechtlichen Hauptverfahren an allen Landesgerichten und der Beginn des Rollouts an Bezirksgerichten, die Pilotierung des digitalen Rechtsmittelverfahrens an OLG und LG sowie die digitale Aktenführung an den Oberstaatsanwaltschaften sein.
Justizministerin Alma Zadić: „Meine Vision ist eine bürgerfreundliche, effiziente und moderne Justiz. Mit der Initiative Justiz 3.0 nähern wir uns diesem Ziel in großen Schritten. Die hohe Zufriedenheit mit der digitalen Aktenführung freut mich dabei besonders.“
Um die Weiterentwicklungen zu evaluieren und die Zufriedenheit der Anwender:innen beurteilen zu können, wurde Ende 2021 zugleich eine Umfrage gestartet. Diese wurde vom Bundesministerium für Justiz gemeinsam mit der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter abgestimmt und vom Legal Tech Center der WU Wien durchgeführt.
Rund 1.000 in der digitalen Aktenführung tätige Mitarbeiter:innen haben daran teilgenommen. Knapp 80% der Teilnehmenden haben dem digitalen Akt die Noten „Sehr gut“ und „Gut“ gegeben.
„Ich möchte mich für die rege Beteiligung an der Umfrage bei allen Justiz 3.0 Anwender:innen bedanken. Die Rückmeldungen bestätigen den eingeschlagenen und seit Jahren konsequent verfolgten Digitalisierungspfad der österreichischen Justiz. Das erhaltene Feedback ist aber zugleich Ansporn die Qualität der eingesetzten Systeme zu halten und weiter zu optimieren.“, so LStA Mag. Christian Gesek, Leiter der Abteilung für Rechtsinformatik, Informations- und Kommunikationstechnologie.