Wildtierkriminalität: Besserer Schutz für Kaiseradler, Wanderfalke und Co.
Strafverfolgung wird erleichtert, keine Toleranz bei Wilderei bedrohter Tierarten
Der Erhalt der Vielfalt des wildlebenden Tierbestands ist zentral für die Artenvielfalt Österreichs. Bereits jetzt galt: Wer Exemplare einer geschützten Tierart rechtswidrig tötet, dem können bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe drohen. Das Strafrecht greift allerdings nicht, wenn durch die Handlung „eine nur unerhebliche Menge der Exemplare“ betroffen war und diese auf den Erhaltungszustand der Art „nur unerhebliche Auswirkungen“ hatte.
Die Folge war, dass stets im Einzelfall geprüft werden musste, ob eine „ausreichende Menge“ von geschützten Tieren im Sinne des Strafrechts getötet wurden. In der juristischen Literatur war darüber hinaus bislang umstritten, ob bereits ein einzelnes Exemplar eine „Menge“ im Sinne des Strafrechts darstellen kann. Diese unklare Regelung hatte zur Folge, das zur Klärung dieser Frage von den Gerichten meist Sachverständige mit zeitaufwändigen Gutachten beauftragt werden mussten.
Jeder rechtswidrig getötete Kaiseradler ist einer zu viel
Dem setzt das Bundesministerium für Justiz (BMJ) nun in Zusammenarbeit mit dem Klimaschutzministerium (BMK) mit einem neuen Erlass ein Ende. Dieser stellt klar, dass künftig schon ein Exemplar eine ausreichende Menge im Sinne des Strafrechts sein kann. Ziel des Erlasses ist es auch eine raschere und effizientere Strafverfolgung bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schädigung des Tier- und Pflanzenbestandes zu ermöglichen, indem den Staatsanwaltschaften die Klärung der Frage der erheblichen Menge abgenommen wird.
„Mit dem neuen Erlass stellen wir sicher, dass unsere heimische Tierwelt künftig besser geschützt wird. Denn angesichts der extrem niedrigen Populationen vieler seltener Tierarten, wie zum Beispiel der Kaiseradler, müssen wir schnell und klar reagieren. Deshalb sorgen wir nun dafür, dass künftig jeder einzelne Abschuss von geschützten Tierarten strafrechtliche Konsequenzen haben kann. So leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu, dass das mutwillige Töten von geschützten Tieren endlich ein Ende hat und sich auch künftige Generationen noch am Artenreichtum der heimischen Tierwelt erfreuen können“, so Justizministerin Alma Zadić.
Wissenschaftliche Studien bestätigen Notwendigkeit verschärfter Regelung
Als Grundlage für den Erlass dienten zwei wissenschaftliche Studien mit deren Durchführung das Bundesministerium für Klima- und Umweltschutz das Umweltbundesamt und BirdLife Österreich beauftragt hatte. Beide Studien kamen zum Ergebnis, dass bei besonders gefährdeten Tierarten wie etwa der Haselmaus, der europäischen Wildkatze, dem Seidenreiher und vielen Greifvögeln, darunter der Kaiseradler und auch der Seeadler, bereits eine einzelne Tötung erhebliche Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Art haben kann. Bei faktisch in geringerem Ausmaß bedrohten Arten haben die Studien Schwellenwerte angeführt, ab welchen diese erheblichen Auswirkungen im Sinne des Strafrechts gegeben sind.
Diese Schwellenwerte bilden nun, unvorgreiflich der unabhängigen Rechtsprechung, nach übereinstimmender Ansicht des Bundesministeriums für Justiz und des Bundesministeriums für Klima- und Umweltschutz eine fundierte Richtlinie für die Beurteilung der nicht unerheblichen Mengen im Sinne des Strafrechts.