Sicherheitspaket (Strafprozessrechtsänderungs-Gesetz 2018)
Umsetzung des Regierungsprogramms der Bundesregierung 2017-2022 „Zusammen. Für unser Österreich“
„Vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen sollen die Lücken bei der Überwachung internetbasierter Telekommunikation geschlossen werden. Das BMJ wird im Einvernehmen mit dem BMI eine Regierungsvorlage ausarbeiten, deren wesentlicher Inhalt darin liegen wird, dass es zu keiner massenwirksamen Überwachung kommen darf und ein Eingriff in die persönliche Rechtssphäre nur infolge eines begründeten Anfangsverdachts auf Basis einer richterlichen Genehmigung erfolgen darf. Dieses Sicherheitspaket soll zeitlich befristet beschlossen und parlamentarisch evaluiert werden.“ (Seite 31 des Regierungsprogramms).
In diesem Sinn sichert das im Ministerrat beschlossene justizielle Sicherheitspaket eine technisch auf Höhe der Zeit befindliche Strafverfolgung unter anderem durch Schließung von Lücken bei der Überwachung internetbasierter Telekommunikation. Die Regierungsvorlage berücksichtigt die konstruktiven Anregungen zweier Begutachtungsverfahren sowie Ergebnisse einer hochrangigen Expert*innengruppe.
Sämtliche Ermittlungsmaßnahmen erfordern den Verdacht der Begehung einer konkreten Straftat und, je nach Intensität, darüber hinaus zusätzliche Voraussetzungen (dringender Tatverdacht, besondere Schwere der Tat). Die Ermittlungsmaßnahmen zielen zum einen auf den größtmöglichen praktikablen Schutz der Rechte der bzw. des Einzelnen ab und sollen zum anderen die zur Wahrung der Grundrechte notwendigen Anforderungen eines effektiven Rechtsschutzes vollständig erfüllen. Im Einzelfall ist stets der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu wahren und zu begründen, weshalb mit gelinderen Mitteln nicht das Auslangen gefunden werden kann.
Um unserem Anspruch nach klarer Transparenz und umfassendem Rechtsschutz Rechnung zu tragen, garantiert die Vorlage:
- Keine Massenüberwachung, sondern nur in einem konkreten Strafverfahren wegen eines konkreten Verdachts von schwerwiegenden Straftaten;
- keine Online-Durchsuchung;
- Rechtsschutz und Transparenz durch
- gerichtliche Kontrolle,
- Prüfung seitens der bzw. des Rechtsschutzbeauftragten der Justiz,
- Verständigungs- und Einsichtsrechte für Beschuldigte und Betroffene,
- Umgehungs- und Beweisverwendungsverbote,
- Parlamentarische Kontrolle durch Aufnahme in Jahresbericht der Bundesministerin bzw. des Bundesministers für Justiz über besondere Ermittlungsmaßnahmen an den Nationalrat, den Datenschutzrat und die Datenschutzbehörde.
Nicht zuletzt setzt die Regierungsvorlage die Richtlinie Terrorismus der Europäischen Union um.