Bundesgesetz, mit dem das Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz, das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994, das Kraftfahrgesetz 1967, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden - Ministerialentwurf Die Begutachtungsfrist läuft bis 17. Juli 2023.
Kurzinformation zum Ministerialentwurf für ein Kraftfahr-Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2023 (KraftVerÄG 2023)
Der soeben zur Begutachtung versandte Ministerialentwurf des Kraftfahr-Versicherungsrechts-Änderungsgesetzes 2023 (KraftVerÄG 2023) dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2021 zur Änderung der Richtlinie 2009/103/EG über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht.
Im Fokus steht dabei ein umfassender Schutz für Verkehrsopfer. Neben einer Erweiterung der Entschädigungspflicht des Fachverbands der Versicherungsunternehmen bei Zahlungsunfähigkeit des Versicherungsunternehmens werden mit dem Entwurf insbesondere auch die unionsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Entschädigung bei Unfällen mit nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen umgesetzt.
Die Begutachtungsfrist endet am 17. Juli 2023.
Der Ministerialentwurf samt Erläuterungen und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung stehen Ihnen hier zur Verfügung:
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