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Entwurf für ein Gesellschaftsrechtliches Leitungspositionengesetz (GesLeiPoG) Die Begutachtungsfrist endet am 24. März 2025.
 

Die Richtlinie (EU) 2022/2381 zielt darauf ab, eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in den Führungsgremien großer, börsenotierter Gesellschaften sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten müssen dafür entsprechende Vorgaben umsetzen, insbesondere eine 40%-Quotenregelung für das unterrepräsentierte Geschlecht im Aufsichtsrat. Nach dem Ministerialentwurf für ein Gesellschaftsrechtliches Leitungspositionengesetz (GesLeiPoG), der nunmehr zur Begutachtung versendet wurde, sollen diese Bestimmungen verpflichtend für alle börsenotierten Gesellschaften gelten, unabhängig von deren Größe.

Zusätzlich ist eine spezifische Regelung für Vorstände vorgesehen: In jedem Vorstand einer börsenotierten Gesellschaft – sofern diesem mindestens drei Personen angehören – müssen mindestens eine Frau und ein Mann vertreten sein. Diese Regelung geht über die Anforderungen der Richtlinie hinaus und zielt darauf ab, die bislang eher geringe Repräsentation von Frauen in Vorstandspositionen zu verbessern.

Die Nichteinhaltung der Geschlechterquote soll wie bisher die Nichtigkeit der Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern nach sich ziehen („leerer Sessel“). Quotenwidrig bestellte Vorstandsmitglieder sollen nicht in das Firmenbuch eingetragen werden. Ziel der neuen Regelungen ist es, die Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit in den Führungsgremien langfristig zu sichern.

Gesetzestext (Word, 43 KB)
Erläuterungen (Word, 50 KB)
Textgegenüberstellung (Word, 39 KB)
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung (PDF, 198 KB)