Begutachtungsentwurf einer Novelle zum Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG) und zum Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-FinStrZG)
Der Entwurf dient primär der Umsetzung der Richtlinie 2014/41/EU vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (ABl. L 2014/130, 1), und zwar in den Bereichen des gerichtlichen Strafverfahrens und des Finanzstrafverfahrens.
Die Europäische Ermittlungsanordnung soll das bestehende System der Rechtshilfe in Strafsachen, auf dem die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der EU bisher aufgebaut war, ersetzen.
Entsprechend der Richtlinie ist vorgesehen, dass die Behörde im Ausstellungsstaat unter Verwendung eines einheitlichen Formulars eine Europäische Ermittlungsanordnung erlässt. Diese Anordnung soll im Vollstreckungsstaat nach dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung vollstreckt werden. Gegenstand einer Europäische Ermittlungsanordnung können alle Ermittlungsmaßnahmen in jedem Stadium des Strafverfahrens sein, die zur Erlangung von Beweisen dienen können. Richtlinienkonform schränkt der Entwurf die Gründe, aus welchen die Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung abgelehnt werden kann, im Vergleich zu den derzeit anwendbaren Rechtshilfeinstrumenten deutlich ein.
Die Begutachtungsfrist endet am 12. März 2018.