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Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch zur Umsetzung der Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug geändert wird

Der vorliegende Entwurf dient der Umsetzung der strafrechtlichen Vorgaben aus der Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug („PIF-Richtlinie“).

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs im Bereich des materiellen Strafrechts:

  • Anpassung der Definition des „Gemeinschaftsbeamten“ an die Definition des „Unionsbeamten“ (Art. 4 Abs. 4 lit. b der PIF-Richtlinie) in § 74 Abs. 1 Z 4a lit. b und Z 4b StGB
  • Ergänzung um einen neuen Tatbestand in § 168c StGB („Ausgabenseitiger Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union“)
  • Ergänzung um einen neuen Tatbestand in Form des § 168d StGB („Missbräuchliche Verwendung von Mitteln und Vermögenswerten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union“)

Die Begutachtungsfrist endet am 28. August 2019.

Der Ministerialentwurf samt Erläuterungen und vereinfachter Wirkungsorientierter Folgenabschätzung (WFA) sowie die Textgegenüberstellung stehen Ihnen unter dem nachstehenden Link zur Verfügung:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Begut&Dokumentnummer=BEGUT_COO_2026_100_2_1654768

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