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Begutachtungsentwurf zur Publikationsmedienverordnung Verteidigung und Sicherheit 2019

Die Publikation von Bekanntmachungen ist eine wichtige Voraussetzung für die Effektivität des öffentlichen Auftragswesens. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber des Bundesvergabegesetzes Verteidigung und Sicherheit 2012 Bekanntmachungsverpflichtungen bzw. Bekanntmachungsmöglichkeiten in einem nationalen Publikationsorgan geschaffen, die neben der von unionsrechtlicher Seite geforderten Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union bestehen sollen. Durch die gegenständlichen Verordnung soll für Auftraggeber aus dem Vollziehungsbereich des Bundes ein Publikationsmedium festgelegt werden (das Amtsblatt zur Wiener Zeitung), das die erforderliche Transparenz von Vergabeverfahren, wie dies vom Europäischen Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung gefordert wird, gewährleistet.

Die Begutachtungsfrist endet am 11. Juni 2018.

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