Strafprozess- und Jugendstrafrechtsänderungsgesetz 2019 – Ministerialentwurf Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz 1988, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Strafregistergesetz 1968 und das Tilgungsgesetz 1972 geändert werden
Der vorliegende Entwurf dient der Umsetzung der Richtlinien
1. (EU) 2016/1919 über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls (Richtlinie Prozesskostenhilfe) und
2. (EU) 2016/800 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind Richtlinie Jugendstrafverfahren).
Wesentlicher Inhalt des Entwurfs zur Umsetzung der Richtlinie Prozesskostenhilfe:
Antragsbezogene Erweiterung des Rechts auf kostenlosen Verteidigerbeistand im Falle wirtschaftlicher Bedürftigkeit für alle Beschuldigten zur Vernehmung nach § 174 Abs. 1 StPO sowie für schutzbedürftige Beschuldigte in deren Vorfeld; in diesem Zusammenhang Ausweitung des rechtsanwaltschaftlichen Bereitschaftsdiensts.
Wesentlicher Inhalt des Entwurfs zur Umsetzung der Richtlinie Jugendstrafverfahren:
- Über die Umsetzung der Richtlinie Prozesskostenhilfe hinausgehende Erweiterung des Rechts auf kostenlosen Verteidigerbeistand; intensivere Berichtspflicht der Kriminalpolizei gegenüber der Staatsanwaltschaft.
- Einführung eines besonderen Beschleunigungsgebots in Jugendstrafsachen.
- Ausdehnung der Jugenderhebungen.
Die Begutachtungsfrist endet am 30. August 2019.
Der Ministerialentwurf eines Strafprozess- und Jugendstrafrechtsänderungsgesetz 2019 samt Erläuterungen und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung (WFA) sowie die Textgegenüberstellung stehen rechts im Bereich Downloads zur Verfügung: