Zadić zu Ukraine: „Müssen alles tun, um mögliche Kriegsverbrecher zu verfolgen“ Kontaktstelle für Kriegsverbrecher kommt - EU-Staaten schränken Justiz-Zusammenarbeit mit Russland ein - Unterstützung für Internationalen Strafgerichtshof
Im Rahmen des Rats der Justiz- und Innenminister:innen in Brüssel verurteilte Justizministerin Alma Zadić den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine auf das Schärfste und begrüßte die Einleitung der Ermittlungen durch den Internationalen Strafgerichtshof: „Die russischen Angriffe auf die ukrainische Zivilbevölkerung sind eine Tragödie. Auch im Krieg gilt das humanitäre Völkerrecht. Die Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs gegen Russland sind daher der erste Schritt. Österreich unterstützt dieses Vorhaben in vollem Umfang und sichert auch volle Zusammenarbeit zu. Darüber hinaus haben wir als Europa ein klares Ziel: Wir müssen alles tun, um den Menschen in der Ukraine zu helfen und den Krieg schnellstmöglich zu beenden, um weiteres menschliches Leid zu verhindern.“
Die Einbeziehung des Internationalen Strafgerichtshofes ist möglich, weil sich die Ukraine bereits 2015 freiwillig dessen Zuständigkeit unterworfen hatte.
Österreich richtet Kontaktstelle zur Verfolgung von Kriegsverbrechen in der Ukraine ein
Parallel kam es zwischen dem Bundesministerium für Justiz und der ukrainischen Generalstaatsanwältin zu einem bilateralen Austausch über die Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Kriegsverbrecher:innen. Dabei hat das Justizministerium der ukrainischen Justiz weitestmögliche Unterstützung bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zugesagt. Zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit der ukrainischen Justiz in diesem Bereich richtet das Justizministerium eine Kontaktstelle ein, die Ersuchen (etwa Beweiserhebungen und Fahndungen) der ukrainischen Justizbehörden entgegennehmen und betreiben soll. Damit soll der reibungslose Ablauf von Ermittlungen, insb. gegen mögliche Kriegsverbrecher:innen, sichergestellt werden. „Die Zusammenarbeit mit den ukrainischen Behörden in diesem Bereich ist mir ein besonderes Anliegen. Denn Kriegsverbrecher:innen müssen immer zur Verantwortung gezogen werden“, bekräftigte Justizministerin Alma Zadić.
EU geschlossen für Einschränkung von Justiz-Zusammenarbeit mit Russland
Aufgrund des andauernden Angriffskriegs Russland in der Ukraine einigten sich die EU-Justizminister:innen bei ihrem Treffen auch auf eine Einschränkung der justiziellen Zusammenarbeit mit Russland und Weißrussland. Konkret sollen russische und belarussische Ersuchen um Rechtshilfe künftig jeweils im Einzelfall einer strengeren Prüfung unterzogen werden, inwieweit sie mit den österreichischen Interessen sowie menschenrechtlichen Vorgaben vereinbar sind. Justizministerin Alma Zadić begrüßte insbesondere die große Einigkeit der EU-Justizminister:innen bei diesem Thema: „In erster Linie geht es darum, entschlossen und geeint aufzutreten und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Ich begrüße sehr, dass das gelungen ist, denn ein Weitermachen wie bisher kommt angesichts des brutalen Angriffskriegs in der Ukraine auch in der justiziellen Zusammenarbeit zwischen Russland und der EU schlicht nicht in Frage.“
Rückfragehinweis:
BM für Justiz
Clemens Sampl
Pressesprecher der Justizministerin
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