Die österreichische Justiz: schnell und effizient
Die Österreichische Justiz sichert sich zahlreiche „Stockerlplätze“ im EU-Justizbarometer
Pressemeldung vom 10. Juli 2020
Das EU Justizbarometer bewertet und vergleicht jährlich nationale Justizsysteme innerhalb der EU-27. Dabei werden folgende Fragen beleuchtet: Wie unabhängig sind die Justizsysteme? Wie lange dauern Gerichtsverfahren? Wie ist der Ruf der Justiz bei Bürger*innen und Unternehmer*innen? Wahrnehmungen zu diesen Fragen werden telefonisch bei der österreichischen Bevölkerung erhoben und im Anschluss ein EU-Ranking mit vergleichbaren Daten erstellt. Ziel ist es, „best practises“ sowie Verbesserungspotenzial aufzuzeigen.
Die österreichische Justiz liegt bei dieser Erhebung regelmäßig im Spitzenfeld. Auch heuer konnte sie sich erneut in mehreren Kategorien „Stockerlplätze“ sichern. In gleich zwei Kategorien liegt Österreich auf Platz 1: Zivil- und Handelssachen werden in der ersten Instanz in Österreich am Schnellsten abgeschlossen. Dies betrifft beispielweise Verfahren über Schadenersatz- und arbeitsrechtliche Klagen oder auch nachbarrechtliche Streitigkeiten. Aber auch potenzielle Markenrechtsverletzungen werden im EU-Raum nirgendwo rascher entschieden.
Silber gibt es bei der Wahrnehmung von Bürger*innen und Unternehmer*innen der richterlichen Unabhängigkeit. In dieser Kategorie bewerten befragte Personen den Status und die Unabhängigkeit von Richter*innen im System, mögliche Beeinflussungen durch Politiker*innen oder Regierung oder auch mögliche wirtschaftliche oder persönliche Verstrickungen. Das österreichische Ergebnis ist beachtlich: 86% der österreichischen Bevölkerung sowie 73% der Unternehmer*innen bewertet die richterliche Unabhängigkeit mit „Sehr Gut“ oder „Gut“. Auch im Vergleich zum Vorjahr ist das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit der Justiz gestiegen. Somit belegt Österreich hier den zweiten Platz nach Dänemark. Die richterliche Unabhängigkeit ist rechtspolitisch von herausragender Bedeutung und wirkt sich positiv auf die Attraktivät als Wirtschaftsstandort aus.
Im Bereich Digitalisierung liegt Österreich im vorderen Mittelfeld. An allen Gerichten Österreichs ist es möglich, Klagen online einzureichen. Gerichtliche Vorladungen sowie digitale Akteneinsicht sind aktuell Teil des Projektes „Justiz 3.0“. An der vollständigen digitalen Aktenführung und Verfahrensabwicklung wird im Justizressort bereits gearbeitet. Einige Staatsanwaltschaften und Gerichte arbeiten bereits mit dem digitalen Akt. Erst diese Woche ist der Pilotbetrieb für „mittlere und komplexe Ermittlungs- und Strafverfahren“ bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg angelaufen.
Klaren Verbesserungsbedarf gibt es dabei, Information über das Justizsystem in barrierefreier Form oder leichte Sprache zur Verfügung zu stellen. Das Regierungsprogramm 2020 - 2024 berücksichtigt dies bereits, indem zahlreiche Reformvorhaben zum vereinfachten Zugang zur Justiz festgeschrieben wurden, insbesondere auch Förderung einer für Laien verständlichen Sprache.
In Summe lässt sich festhalten: Unsere Justiz ist schnell und effizient. Denn obwohl der Geschäftsanfall EU-weit nur an dänischen Gerichten höher ist, ist die Fallabschlussquote mit 100% ausgezeichnet: Das zeugt von einem effizienten Justizsystem, in dem mindestens genauso viele Rechtssachen abgearbeitet werden wie anfallen.
Anlässlich der Veröffentlichung dieser erfreulichen Ergebnisse bedankte sich Justizministerin Alma Zadić bei den Mitarbeiter*innen der Justiz: „Die österreichische Justiz kann sich wirklich sehen lassen. Diese konstante Spitzenreiterposition verdanken wir jeder einzelnen Justizmitarbeiterin und jedem einzelnen Justizmitarbeiter, die tagtäglich mit Engagement und Verantwortungsbewusstsein ihre Rolle als Vertreter*innen des Rechtsstaates wahrnehmen. Dafür bedanke ich mich von ganzem Herzen“, so die Justizministerin anerkennend.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Justiz
Martina Schmidt
Pressesprecherin der Bundesministerin
Mobil +43 676 8989 12303
martina.schmidt@bmj.gv.at