Strafrecht: Neuorganisation im Bundesministerium für Justiz
Neue Sektion „Straflegistik“ soll Strafrechtsreformen vorantreiben, neue Sektion „Einzelstrafsachen“ die Unabhängigkeit der Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaften sicherstellen
Pressemeldung vom 26. Mai 2020
"Das Justizministerium erhält eine innere Gewaltenteilung, damit der Anschein etwaiger Unvereinbarkeiten künftig vermieden wird“, so Justizministerin Alma Zadić bei einer Pressekonferenz heute, Dienstag, im großen Festsaal des Justizministeriums in Wien. Zadić wird die Sektionen im Bereich Strafrecht neu organisieren. Die bisherige Sektion „Strafrecht“ wird durch zwei neue Sektionen ersetzt: eine für den Bereich „Straflegistik“ (Sektion IV), eine für den Bereich „Einzelstrafsachen“ (Sektion V).
Getrennte Bereiche: Die Sektion IV „Straflegistik“ und Sektion V „Einzelstrafsachen“
Die neue Sektion IV „Straflegistik“ wird an der Schnittstelle zur Legislative – also der Gesetzgebung – Richtung Parlament und Politik sowie Stakeholdern der Wissenschaft, Wirtschaft, Interessensvertretungen und Gesellschaft tätig sein. Sie soll die großen Reformen im Strafrecht vorantreiben.
Zu ihren Kernaufgaben zählen u.a. die Reform des Haupt- und Rechtsmittelverfahrens, die Überarbeitung des materiellen Strafrechts, Neuregelungen im Bereich der Korruptionsbekämpfung, die Modernisierung des Strafvollzugsgesetzes sowie die Reform des Maßnahmenvollzugs und die Neuregelung zum Schutz vor Gewalt und Hass im Netz samt Stärkung des Opferschutzes.
Die neue Sektion V „Strafsachen“ soll die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften und ihrer Ermittlungsarbeit in Strafverfahren sichern. Sie wird an der Schnittstelle zur Judikative – also in Richtung der unabhängigen Gerichtsbarkeit tätig sein. Ihr obliegt die Fach- und Dienstaufsicht über alle Staatsanwaltschaften in Österreich, die Neuregelung und Verringerung der Berichtspflichten, die Unterstützung bei der Strukturierung und Organisation von Großverfahren, womit ihr auch eine wesentliche Rolle bei der Beschleunigung von Verfahren zukommt – wie dies auch im Regierungsprogramm verankert ist.
Justizministerium in Sonderrolle: Strafrecht als Indikator für funktionierenden Rechtsstaat
Das Justizministerium hat als Teil der Exekutive eine Sonderrolle im Gleichgewicht der Gewaltenteilung der Demokratie: Einerseits ist es, wie andere Ministerien auch, im Bereich der Legistik Schnittstelle zu legislativen Belangen – also in Richtung Parlament – und arbeitet bei Entwürfen für neue Gesetze mit anderen Institutionen der Republik und wichtigen Stakeholdern von Wissenschaft, Wirtschaft, Interessensvertretungen und Gesellschaft zusammen.
Andererseits ist das Justizministerium auch Schnittstelle zur Judikative – also in Richtung der unabhängigen Gerichtsbarkeit. Dies betrifft in besonderem Maße die Fach- und Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften, die in politisch oder wirtschaftlich brisanten Verfahren auch in einflussreiche Bereiche der Republik hinein ermitteln müssen.
Bisher wurden im Bereich des Strafrechts beide Funktionen – die Straflegistik und die Einzelstrafsachen – von ein- und derselben Sektion im Ministerium wahrgenommen. Das kann zu einer Anscheinsproblematik etwaiger Unvereinbarkeiten führen, in die Beamtinnen und Beamte gar nicht erst gebracht werden sollten.
„Innere Gewaltenteilung“: Unabhängigkeit der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsarbeit sichern
„Das Strafrecht ist ein Schlüssel für das Vertrauen in die Justiz und ein Schlüssel für das Vertrauen in den Rechtsstaat“, so Zadić. „Besonders dort, wo staatsanwaltschaftliche Ermittlungen und gerichtliche Strafprozesse in politischen und wirtschaftlichen Bereichen stattfinden, ist es für die Bürgerinnen und Bürger ein wichtiger Indikator für einen funktionierenden Rechtsstaat, ob für alle die gleichen Regeln gelten – ohne Ansehen der Person“, so die Justizministerin.
Daher würden die zugehörigen Strukturen im Justizministerium neu organisiert: Es reiche nicht nur, dass immer alles ganz korrekt ablaufe; es dürfe vielmehr nicht einmal der Anschein entstehen, dass es anders sein könnte, so Zadić. Um das gewährleisten zu können, brauche es auch die richtigen Rahmenbedingungen – und somit eine „innere Gewaltenteilung“ im eigenen Haus.
Von Expertinnen und Experten sowie vom Europarat empfohlen
Die getrennten Sektionen „Straflegistik“ und „Einzelstrafsachen“ wurden in ähnlicher Form bereits in den 1960er Jahren in der Ära von Justizminister Christian Broda als Motor der großen Reformen im Strafrecht eingerichtet, und hatten sich „über 50 Jahre hinweg bewährt“, so Justizministerin Zadić.
Bei den im Regierungsprogramm heuer festgelegten großen Reformvorhaben, brauche es jetzt auch wieder einen entsprechenden Motor in der Straflegistik. Gleichzeitig bedürfe es gerade jetzt, bei all den großen Verfahren in puncto Einzelstrafsachen, die Stärkung der unabhängigen Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaften – gerade wenn sie in politischen, wirtschaftlichen und anderen in einflussreichen Bereichen stattfinden.
Mit der Teilung in „Straflegistik“ und „Einzelstrafsachen“ haben sich auch internationale Organisationen und führende Strafrechtler*innen in Österreich immer wieder befasst, und gelangten stets zu entsprechend übereinstimmenden Ergebnissen. Auch der Europarat empfiehlt in den Ergebnissen seiner Venedig-Kommission die Staatsanwaltschaften weitestgehend von politischen Prozessen zu distanzieren.
Mit der Neu-Organisation der beiden neuen Sektionen wird auch eine Ausschreibung der jeweiligen Leitungsfunktionen nötig. Der gesamte Prozess soll bis Herbst 2020 abgeschlossen sein.
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