Zadić: „In Gefängnissen keine Besuche mehr erlaubt“
Weitere Abschottungsmaßnahmen in den Justizanstalten; Ausgänge und Freigänge ebenso eingeschränkt
Pressemeldung vom 16. März 2020
„Bislang gibt es in österreichischen Gefängnissen keinen Corona-Fall. Das liegt daran, dass wir schon vor Wochen die ersten Maßnahmen gesetzt haben. Angesichts der rasanten Ausbreitung des Virus in Österreich war es notwendig, mit heute weitere restriktivere Maßnahmen einzuführen“, so Justizministerin Alma Zadić.
„Konkret sehen die Maßnahmen vor, dass Häftlinge bis auf weiteres keine Besuche von Angehörigen mehr empfangen dürfen. Die Häftlinge können dafür verstärkt Telefonie und Videotelefonie nützen, um sich mit ihren Nächsten auszutauschen“, so Zadić. Einzige Ausnahmen vom Besuchsverbot gelten in dringenden Fällen etwa für Anwält*innen, Bewährungshelfer*innen und Erwachsenenvertreter*innen, die ein gesetzlich verankertes privilegiertes Recht haben. Es gelten dabei die weitreichenden Schutzvorkehrungen, die bereits seit längerer Zeit in Kraft sind wie etwa, dass der Besuch ausschließlich hinter Glasscheiben erfolgt.
Neben der Einschränkung von Besuchen werden Häftlinge auch keine Ausgänge mehr genehmigt werden. Inhaftierte, die sich in Wohneinrichtungen aufhalten, sollen unabhängig von Fristen vorrübergehend dort bleiben. Die gesetzlichen Änderungen dazu werden gerade vorbereitet. Auch Freigänge haben in den Anstalten zu verbleiben. Die Arbeitgeber*innen wurden entsprechend darüber informiert.
Das Bündel an verschärften Maßnahmen in Justizanstalten steht im Einklang mit den übrigen von der Bundesregierung erlassenen Maßnahmen. Geplant ist, die Maßnahmen vorläufig bis Donnertag 19.3., 24 Uhr laufen zu lassen. „Mir ist bewusst, dass diese Maßnahmen für alle Beteiligten besondere Einschnitte bedeuten, aber wir müssen alles gemeinsam unternehmen um die weitere Ausbreitung zu hemmen. Umso mehr möchte ich mich bei allen für ihr Verständnis in dieser Ausnahmesituation bedanken“, so Zadić abschließend.
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