Forum der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte: Aktuelles aus Weisungsrat, Strafrechtssektion und Universität Wien
Gewaltschutzgesetz, Strafvollzugsreform und Verhältnis Staatsbürgerschaft/Verurteilung Themen beim Forum
Bereits seit Montag findet das traditionelle Forum der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Kössen am Walchsee in Tirol statt.
In Vertretung für den Vorsitzenden des Weisungsrates Generalprokurator Dr. Franz Plöchl berichtete die Erste Generalanwältin Dr. Gabriele Aicher am gestrigen Kongresstag über den nun seit mehr als 3 Jahren gesetzlich verankerten Weisungsrat. Dieser behandelte im Jahr 2019 bis dato 230 Fälle. Die kurze Bearbeitungsdauer von ca. zwei bis drei Wochen bis zur Äußerung konnten beibehalten werden. Von den 170 Fällen in den ersten beiden Quartalen 2019 wurde der Großteil aufgrund des außergewöhnlichen öffentlichen Interesses (2019: 123) vorgelegt. In 21 Fällen erfolgte die Vorlage weil eine Weisung erteilt werden sollte, in 19 Fällen war ein oberstes Organ der Vollziehung vom Ermittlungsverfahren betroffen. In 7 Fällen lag eine Kombination aus zwei Vorlagegründen vor. Natürlich wurden auch wieder aktuelle Fälle und höchstgerichtliche Entscheidungen angesprochen.
Sektionschef Mag. Christian Pilnacek widmete sich aktuellen Themen aus dem Bereich der Strafrechtssektion. Unter anderem berichtete Pilnacek über die Umsetzung diverser Richtlinien sowie die Hauptgesichtspunkte des 3. Gewaltschutzgesetzes. Der Sektionschef klärte im Zuge seines Vortrages auf, dass die Entscheidung über das sogenannte Gewaltschutzpaket zur Gänze beim Nationalrat liegt, das Justizministerium aber seine Expertise zur Verfügung gestellt und die Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen des Begutachtungsverfahrens aufbereitet hat.
Darüber hinaus thematisierte Pilnacek die in Begutachtung befindliche Strafvollzugsnovelle. Besonders hob er die Entwicklung des elektronisch überwachten Hausarrestes hervor; diese Vollzugsform soll aufgrund des bisherigen Erfolges künftig auf (voraussichtlich noch) zu verbüßende Freiheitsstrafen von 24 Monaten erweitert werden (ausgenommen von dieser Erweiterung bleiben Strafen wegen schwerer Gewalt- oder Sexualverbrechen). Schließlich stellte Pilnacek die Ergebnisse des Projektes „Qualitätssicherung und Effizienz im Ermittlungsverfahren“ vor. Dieses Projekt hat die Entwicklung klarer Ermittlungsstrategien, die Schaffung eines konsequenten Leitungssystems und die Erhöhung von Transparenz in der Verfahrensführung zum Ziel.
Am Nachmittag beleuchtete Univ.-Prof. Dr. Christian Grafl, Universität Wien die Frage: „Hängt die Verurteilung von der Staatsbürgerschaft ab?“ Seine Untersuchung ergab unter anderem folgende Ergebnisse: Die sogenannte „Ausländerkriminalität“ ist sowohl auf Ebene der Tatverdächtigen (40%), als auch auf Ebene der Verurteilten (43%) in Relation zur Wohnbevölkerung (16%) überhöht. 55 % der ausländischen Tatverdächtigen im Jahr 2018 war nicht erwerbstätig, Asylwerber oder Tourist. Die Untersuchung bestimmter Delikte (schwere Körperverletzung, schwere Sachbeschädigung und Gewerbsmäßiger Diebstahl und Vergewaltigung) ergab eine strengere Strafenpraxis (Strafart) bei Ausländern und bei den Delikten der schweren Sachbeschädigung sowie des gewerbsmäßigen Diebstahls auch einen stärkeren Anstieg der Haftstrafen als bei Inländern.
Das Forum der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte findet von 16. bis 19. September 2019 statt. Zentrale Themen werden neben der stetig wachsenden Hasskriminalität im Internet auch die Situation in den Justizanstalten sein. Das Forum bietet einen Mix aus Fachvorträgen, Impulsreferaten und Diskussionen, der durch die aktive Mitwirkung und Unterstützung durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine fachlich hochstehende und interessante Veranstaltung garantieren soll.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit +43676898912138 und +43676898912052 medienstelle.ressort@bmvrdj.gv.at