„Justitia hat die Hosen an“ - Frauenanteil im Justizressort wieder gestiegen
Das BMVRDJ verzeichnet auch heuer wieder einen stetigen Aufwärtstrend bei Frauen in Führungspositionen
Anlässlich des heutigen internationalen Frauentages präsentiert das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz die sehr erfreulichen Zahlen zum Frauenanteil im Ressort. Wie die letzte Auswertung zum Stichtag 1. Jänner 2019 zeigt, wird die Quote von 50% im Justizbereich auch heuer wieder übererfüllt. Der Anteil an weiblichen Bediensteten im Justizressort steigt seit Jahren kontinuierlich an und liegt zum Jahresanfang bei insgesamt rund 53,6%. Somit verzeichnete das Ressort seit 2006 einen Anstieg von etwa 5.2 Prozentpunkten. Seit Jahren steigt der Frauenanteil in den Berufsgruppen der Richterinnen, Staatsanwältinnen sowie den Richteramtsanwärterinnen und im gehobenen Dienst am stärksten. Seit 2006 kletterte er hier um mehr als 11,6 Prozentpunkte auf rund 56%.
Erfreulicherweise zeigt sich auch beim sonst traditionell eher niedrigen Anteil an weiblichen Exekutivbediensteten ein kontinuierlicher Aufwärtstrend: Mit 15,7% entwickelt sich die Zahl der Frauen im Justizwachdienst - auch dank der zuletzt intensiv betriebenen Recruiting-Maßnahmen - in eine positive Richtung (2006 lag der Frauenanteil noch bei 9.9%). Möglich werden diese stetigen Steigerungen vor allem durch die seit Jahren aktiv betriebene Gleichbehandlungspolitik im Justizressort. Neben Möglichkeiten zur Teilzeit- und Telearbeit werden laufend neue Ziele und Maßnahmen gesetzt, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern.
„Wir haben im Bereich der Gleichstellung in den letzten Jahren viele wichtige Maßnahmen gesetzt, um Frauen in der Justiz zu fördern. Die Justiz ist weiblich und auch die Statistik bestätigt, dass sich unsere Bemühungen zur Förderung von weiblichen Führungskräften und Frauen im Strafvollzug lohnen. Auch 2019 werden wir ehrgeizig daran arbeiten, den Frauenanteil in der Justiz weiter auszubauen“, so Justizminister Josef Moser.
Der Internationale Frauentag (International Women’s Day) wird weltweit am 8. März gefeiert und blickt auf eine lange Tradition zurück: Entstanden in der Zeit um den Ersten Weltkrieg soll der Internationale Frauentag vor allem an Themen wie Gleichberechtigung und die erkämpften Rechte der Frauen erinnern.
Aus Anlass des internationalen Weltfrauentages lud die Präsidentin des OGH, Elisabeth Lovrek, zahlreiche Frauen aus der Justiz und Bundesminister Josef Moser in das Justizcafé des OGH ein. „Es ist mir eine ganz besondere Freude, auch heuer wieder beim Frauenfest dabei sein zu können, nachdem ich letztes Jahr das erste Mal in Innsbruck die Gelegenheit dazu gehabt habe“, so Moser. „Gerade heuer, im Jahr des 100jährigen Bestehens des Wahlrechts für Frauen, ist es wichtig aufzuzeigen, dass immer noch Maßnahmen notwendig sind, um die Stellung der Frauen zu stärken. Ich bin sehr stolz auf das, was die Justiz in diesem Bereich schon geleistet hat. Trotzdem muss uns bewusst sein, dass wir gesamtgesellschaftlich noch nicht am Ziel angelangt sind.“
Im Zuge des Frauenfestes wurde durch eine Tombola ein Spendenbetrag in Höhe von 1.500 Euro gesammelt. Diese werden einem Frauenhaus zu Gute kommen.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
Kabinett des Bundesministers
T.: +43 1 52152 2258