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Justizanstalt Wiener Neustadt unter neuer Leitung

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Generaldirektor Mag. Friedrich Koenig mit Oberst Günter Wolf Foto: Justiz
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von links: Mag. Klaus Schneeberger, Bürgermeister Wiener Neustadt, Generaldirektor Mag. Friedrich Koenig, Oberst Günter Wolf mit Gattin, Reinhard Hundsmüller, Klubobmann SPÖ NÖ Foto: Justiz
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von links: Oberst Günter Wolf mit Gattin und Generaldirektor Mag. Friedrich Koenig Foto: Justiz

Offizielle Amtseinführung von Oberst Günter Wolf durch Generaldirektor Koenig

Die Justizanstalt Wiener Neustadt steht unter neuer Leitung. Oberst Günter Wolf übernahm heute Montag, den 6. Mai 2019, offiziell das Amt des Leiters der Justizanstalt Wiener Neustadt.

Oberst Günter Wolf blickt auf eine beachtliche Karriere zurück. Er konnte in seinen bereits knapp 40 Dienstjahren wertvolle Berufserfahrungen sowie umfangreiches Fach- und Managementwissen sammeln und hat umfassende Kenntnisse der Abläufe des österreichischen Strafvollzug: Nach seinem Eintritt als Justizwachebediensteter in der Justizanstalt Hirtenberg im Jahr 1980 war Oberst Wolf in verschiedenen Justizanstalten, darunter drei Jahre als Wirtschaftsleiter und stellvertretender Anstaltsleiter der Justizanstalt Wien-Simmering tätig. Seine Kompetenzen konnte Wolf in weiterer Folge als Leiter der Justizanstalt Eisenstadt unter Beweis stellen.

Bei der Dekretüberreichung fand der Generaldirektor für den Strafvollzug, Mag. Friedrich Koenig, in Vertretung von Herrn Bundesminister Dr. Josef Moser, lobende Worte: „Mit Oberst Günter Wolf bekommt die Justizanstalt Wiener Neustadt einen äußerst erfahrenen Leiter, der auf einen außergewöhnlichen Erfahrungsschatz zurückblicken kann. Ich bin davon überzeugt, dass Oberst Wolf durch seine qualifizierte und verantwortungsvolle Arbeitsweise und sein persönliches Engagement die sehr herausfordernden Leitungsaufgaben vorbildlich meistern und so zu einer stetigen Weiterentwicklung eines modernen Strafvollzugs beitragen wird“.

Die Justizanstalt Wiener Neustadt ist ein landesgerichtliches Gefangenenhaus mit einer Kapazität von bis zu 211 Insassinnen und Insassen, die sich entweder in Untersuchungshaft befinden oder eine gerichtliche Freiheitsstrafe von bis zu 18 Monaten verbüßen müssen.

Rückfragehinweis:Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
Mag. Britta Tichy-Martin
Ressortmediensprecherin
+43 676 89891 2138Medienstelle.Ressort@bmvrdj.gv.at