Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Bundesweiter Aktionstag gegen antisemitische Hassrede

Verbesserung der Ermittlungstätigkeit im Bereich Vorurteilskriminalität und Antisemitismus

Der Aktionstag „Stop Antisemitismus“ vom Nationalen No Hate Speech Komitee findet heute Mittwoch, den 5. Mai 2021, anlässlich des Gedenktags gegen Gewalt und Rassismus im Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus statt.

Um für das Thema Antisemitismus und Hassreden im Netz zu sensibilisieren, setzen die Mitglieder des No Hate Speech Komitees - in dem auch das Bundesministerium für Justiz vertreten ist - mit digitalen Aktionen ein Zeichen gegen antisemitische Hassrede. „Wir rufen zu Aktionen gegen antisemitische Hassreden auf, denn antisemitische Hassreden stellen eine Gefahr für die Demokratie dar. Es geht darum, Solidarität zu zeigen, Menschenrechtserziehung und Erinnerungskultur zu stärken und das Bewusstsein für antisemitische Hassreden zu erhöhen“, so das Komitee.

Was ist Vorurteilskriminalität?
Unter „Vorurteilskriminalität“ (Hate Crimes) versteht man gerichtlich strafbare Handlungen, die durch (zB antisemitische und rassistische) Vorurteile motiviert sind. Täter*innen wählen ihre Opfer also gerade deswegen aus, weil diese tatsächlich oder vermeintlich einer Gruppe von Menschen angehören, die sie ablehnen. Hate Crimes zielen auf Identitätsmerkmale der Opfer wie Alter, Behinderung, Geschlecht, Hautfarbe, ethnische oder nationale Herkunft, Religion, sexuelle Orientierung, sozialen Status oder Weltanschauung ab.

Was macht die Justiz gegen Vorurteilskriminalität?
Vorurteilskriminalität beginnt oft im Internet und sozialen Netzwerken. Hier gilt es anzusetzen, um die Spirale aus Hass und Gewalt zu unterbrechen. Das Justizministerium hat deshalb ein umfassendes Maßnahmenpaket gegen Gewalt und Hass im Netz geschnürt, das mit 1.1.2021 in Kraft getreten ist. So haben Betroffene die Möglichkeit sich schnell und kostengünstig gegen Hassrede im Internet zur Wehr zu setzen und zu ihrem Recht zu kommen. Nähere Informationen finden Sie HIER.

Darüber hinaus ist im Aus- und Fortbildungsbereich von Richter*innen und Staatsanwält*innen eine umfassende Sensibilisierung zum Thema Antisemitismus und Vorurteilskriminalität vorgesehen. Das aktuelle Curriculum enthält Ausbildungsveranstaltungen, die sich gezielt mit den Themen Justiz- und Zeitgeschichte sowie Grund- und Menschenrechte auseinandersetzen. Durch die tiefgehende Behandlung von Inhalten wie Antisemitismus, Rassismus, Verhetzung, aber auch Gleichbehandlung oder Hass und Mobbing im Netz sollen die Auszubildenden frühzeitig geschult und auf die Bearbeitung derartiger Sachverhalte bestmöglich vorbereitet werden. Die Teilnahme ist für alle Richteramtsanwärter*innen verpflichtend.

Um Hate Crimes sichtbarer und präventive Maßnahmen besser planen zu können, verbessern wir gemeinsam mit dem Bundesministerium für Inneres die statistische Erhebung von Vorurteilskriminalität. So werden "Hate Crimes“ in Zukunft in Polizei- und Justiz-Datenbanken als solche erfasst. Das Projekt läuft seit Juli 2019 unter dem Titel: „Systematische Erfassung diskriminierender Motivlagen bei Strafanzeigen“ im Bundesministerium für Inneres. Ziel dieses Projektes ist auch die Verbesserung der Ermittlungsarbeit bei „Hate Crimes“. Das Projekt wird vom Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie als wissenschaftlicher Partner begleitet.
 

Rückfragen & Kontakt
Bundesministerium für Justiz
Christina Ratz
Ressortmediensprecherin
Telefon: +43 676 89 89 12 052
E-Mail: medienstelle.ressort@bmj.gv.at
 

Stop Antisemitismus
Foto: (c) No Hate Speech Komitee