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Beitritt Österreich zur EFRAG

European Financial Reporting Advisory Group setzt internationale Standards zur Finanzberichterstattung

Mit dem Beitritt zur EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) sichern das BMJ, das BMF und der Verein Österreichisches Rechnungslegungskomitee, dass die österreichischen Interessen bei der internationalen Standardsetzung zur Finanzberichterstattung von Unternehmen gewahrt werden. 

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ist ein gemeinnütziger Verein. Sie entwickelt europäische Standpunkte im Bereich der Finanzberichterstattung von Unternehmen. Außerdem stellt sie sicher, dass diese Standpunkte im Standardsetzungsprozess für internationale Rechnungslegungsvorschriften gewahrt werden. Schließlich berät die EFRAG die Europäische Kommission in der Frage, ob neue Standards die Kriterien für eine Übernahme in den europäischen Rechtsstand erfüllen. 

EFRAG nimmt somit eine wichtige Rolle bei der Erlassung von internationalen Regeln für die Finanzberichterstattung von Unternehmen in der Europäischen Union ein. 

Durch die Mitgliedschaft Österreichs bei der EFRAG wird eine frühzeitige Einbindung in den Standardsetzungsprozess zur finanziellen Berichterstattung ermöglicht. Auf diese Weise können die Interessen des österreichischen Finanzmarkts entsprechend berücksichtigt werden. 

So soll zum Beispiel in Kürze ein umfassender Standard in europäisches Recht übernommen werden, der die Bilanzierung von Versicherungsverträgen regelt. Dieser Standard ist für die Versicherungsunternehmen von zentraler Bedeutung. Die EFRAG überprüft vor dieser Übernahme, welche praktischen Auswirkungen dieser Standard haben wird. Bei den Diskussionen, ob positive Auswirkungen auf die heimische Versicherungswirtschaft zu erwarten sind, kann Österreich in Zukunft direkt seine Position einbringen. In aller Regel folgt die Kommission bei der Übernahme der Standards den Übernahmeempfehlungen der EFRAG.

Neben der finanziellen Berichterstattung erhält die sogenannte nichtfinanzielle Berichterstattung eine immer größer werdende Bedeutung. Diese umfasst ökonomische, ökologische und soziale Leistungen eines Unternehmens. Es ist zu erwarten, dass EFRAG in Zukunft auch eine tragende Rolle bei der dieser nichtfinanziellen Berichterstattung über die Nachhaltigkeit des Unternehmertums zukommen wird.

Die Kommission hat für den 21. April den Vorschlag einer Überarbeitung der Richtlinie über nichtfinanzielle Berichterstattung (Non-Financial-Reporting-Directive, kurz NFRD) angekündigt. Vermutlich wird diese Richtlinie den Grundstein dafür legen, dass europäische Standards für Berichtspflichten von Unternehmen über die Auswirkungen ihres Handelns auf die Umwelt, auf Soziales und die Unternehmensführung erarbeitet werden. Das EFRAG ist bereits mit einer Überprüfung beauftragt worden, wie solche Berichtspflichten in Zukunft aussehen könnten, und es hat seine Empfehlungen dazu erst kürzlich veröffentlicht.

Die Aufnahme Österreichs ist in der Generalversammlung der EFRAG vom 25.3.2021 erfolgt, in der auch der von Österreich nominierte Vertreter, Mag. Gerhard Prachner, zu einem Mitglied des EFRAG-Boards ernannt wurde. Österreich ist durch BMJ, BMF und dem Verein Österreichisches Rechnungslegungskomitte vertreten.

Rückfragen & Kontakt
Bundesministerium für Justiz
Mag. Christina Ratz, LL.M.
Ressortmediensprecherin
Telefon: +43 676 89 89 12 052
E-Mail: medienstelle.ressort@bmj.gv.at