Neue gesetzliche Regelung: Beginn des Dialogforums Sterbehilfe im Justizministerium
Austausch mit Expert*innen über mögliche Ausgestaltung der gesetzlichen Neuregelung der Sterbehilfe
Das Dialogforum Sterbehilfe beginnt heute und wird bis 30. April 2021 im Rahmen einer Videokonferenz abgehalten werden. Es wurde vom Bundesministerium für Justiz ins Leben gerufen, um mit Expert*innen darüber zu diskutieren, wie mögliche Neuregelungen und Begleitmaßnahmen zur Hilfe zum selbstbestimmten Sterben in Österreich aussehen könnten.
Dies war notwendig geworden, nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das bisherige Verbot der Sterbehilfe aufgehoben hatte. Das Dialogforum Sterbehilfe soll dabei einen wichtigen Beitrag zur Erarbeitung einer gesetzlichen Neuregelung leisten. Dazu wurden Personen und Organisationen aus den unterschiedlichen Bereichen eingeladen, um verschiedene Ansichten und Standpunkte, sowie ein ausgewogenes und breites Meinungsspektrum abzubilden. Es handelt sich dabei um Expert*innen u.a. aus den Bereichen der (Palliativ-)Medizin, der Hospizbewegung, der Pflege, der (Rechts-)Wissenschaft und verschiedener Religionsgemeinschaften. Sie werden sich in Gesprächsrunden zu den verschiedenen Fragestellungen äußern und ihre Meinung einbringen.
In Folge werden die Ergebnisse des Dialogforums Sterbehilfe in einem Bericht zusammengefasst, der auf der Homepage des Justizministeriums veröffentlicht wird.
Hintergrund ist, dass nach § 78 des Strafgesetzbuchs (StGB) bislang strafbar war, „[w]er einen anderen dazu verleitet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet“. Der Verfassungsgerichtshof hob die Wortfolge „oder ihm dazu Hilfe leistet“ mit Entscheidung vom 11. Dezember 2020, G 139/2019-71, mit Wirkung ab 1. Jänner 2022 als verfassungswidrig auf.
Anlässlich dieser Aufhebung forderte der Verfassungsgerichtshof den Gesetzgeber dazu auf, gesetzliche Maßnahmen vorzusehen, um Missbrauch zu verhindern: Die betroffene Person soll ihre Entscheidung zum Suizid nicht unter dem Einfluss Dritter fassen. Helfende Dritte sollen die Sicherheit haben, dass die sterbewillige Person ihre Entscheidung dazu tatsächlich frei und selbstbestimmt getroffen hat.
Folgende Teilnehmer*innen sind der Einladung des Justizministeriums gefolgt:
Dr. Christiane Druml (MedUni Wien/Bioethikkommission) |
Univ.-Prof. DDr. Matthias Beck (Uni Wien/Bioethikkommission) |
Univ.-Prof. Dr. Alois Birklbauer (JKU Linz/Bioethikkommission) |
Dr. Maria Kletecka-Pulker (Uni Wien/Bioethikkommission) |
Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst, LL.M (Uni Wien/Bioethikkommission) |
Prof. Dr. Theo A. Boer |
BMSGPK |
BKA-VD |
Caritas |
Dachverband Hospiz Österreich |
Diakonie |
Evangelische Kirche |
HVÖ (Humanistischer Verband Österreich) |
IRG (Israelitische Religionsgesellschaft) |
Katholische Kirche (Bischofskonferenz) |
Koordinationsstelle Suizidprävention (SUPRA, Gesundheit Österreich) |
Monitoringausschuss |
ÖAK (Österreichische Ärztekammer) |
ÖBR (Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft) |
OGH |
ÖGHL (Österreichische Gesellschaft für ein Humanes Lebensende) |
ÖGKV (Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband) |
ÖGS (Österreichische Gesellschaft für Suizidprävention) |
ÖNK (Österreichische Notariatskammer) |
OPG (Österreichische Palliativgesellschaft) |
ÖRAK (Österreichischer Rechtsanwaltskammertag) |
Österreichischer Behindertenrat |
Österreichischer Seniorenrat |
Patientenanwaltschaft NÖ |
Patientenanwaltschaft Wien |
pro mente Austria |
Richtervereinigung |