In-vitro-Fertilisations-Statistik gemäß § 21 FMedG
Im Rahmen des Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetzes 2015 wurde mit § 21 Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) die Rechtsgrundlage für eine verpflichtende elektronische Meldung festgelegter Daten über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung geschaffen.
Die ärztlichen Leiter:innen von Krankenanstalten, in denen medizinisch unterstützte Fortpflanzung durchgeführt wird, müssen diese Daten auf elektronischem Weg an die Gesundheit Österreich GmbH zu melden.
Die Gesundheit Österreich GmbH hat wertet im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz und des Bundesministeriums für Soziales und Gesundheit diese Daten aus und veröffentlicht sie in einem jährlichen Bericht.
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In-vitro-Fertilisations-Statistik gemäß § 21 FMedG (Gesundheit Österreich)