Medikamentöse Freiheitsbeschränkung Manual mit Erläuterungen
In der Praxis besteht ein großes Bedürfnis nach Klarheit im Umgang mit medikamentösen Freiheitsbeschränkungen. Auf Anregung des Bundesministeriums für Justiz hat eine Gruppe engagierter Bewohnervertreter:innen, Heimleiter:innen, Mediziner:innen, Angehöriger des gehoben Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege sowie Mitarbeiter:innen der Ärztekammer – fachlich begleitet durch Mitarbeiter:innen des Bundesministeriums für Justiz – in einem mehrjährigen Arbeits- und Verhandlungsprozess um klare Aussagen zu dieser schwierigen Thematik gerungen.
Ergebnis dieses Bemühens ist das nun vorliegende „Manual – Erläuterungen zur medikamentösen Freiheitsbeschränkung“. Das Besondere an diesem Papier ist seine einzelfallbezogene Herangehensweise (die jeder gesetzlichen Regelung fremd sein muss): Es werden verschiedene Medikamentengruppen bzw. Substanzklassen gebildet (z. B. Opioide, Narkotika, Antidementiva, Antidepressiva, Benzodiazepine). Dann wird untersucht, inwieweit mit deren Verabreichung bewegungseinschränkende Wirkungen verbunden sein können und schließlich wird – ausgehend von Rechtsprechung und Lehre – überlegt, wie diese juristisch einzuordnen sind, ob sie also Freiheitsbeschränkungen im Sinn des Heimaufenthaltsgesetzes darstellen und daher der Bewohner:innenvertretung zu melden sind.
Mit dem Manual soll der unabhängigen Rechtsprechung selbstverständlich in keiner Weise vorgegriffen werden.
Das Dokument finden Sie zum Download.
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Manual - Erläuterungen zur medikamentösen Freiheitsbeschränkung (PDF, 485 KB) (Stand: Oktober 2011)