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Kindschaftsrechtsreform Das Bundesministerium für Justiz setzt im Rahmen der Österreichischen Jugendstrategie folgendes Jugendziel um

Jugendziel
Im Sinne einer zeitgemäßen Gestaltung des Kindesunterhalts-, des Obsorge- und des Kontaktrechts werden Teile des Kindschaftsrechts reformiert.

Das Zivilrecht, das die privaten Lebensverhältnisse der Bürgerinnen und Bürger regelt, muss den modernen Erfordernissen der Menschen entsprechen. Das Familienrecht regelt das Fundament unserer Gesellschaft und hat somit eine besondere Bedeutung. Das Ziel des BMJ ist eine Modernisierung und Vereinfachung des Kindschaftsrechts in Bereichen des Unterhalts-, des Obsorge- und des Kontaktrechtes. Angedacht ist es beispielsweise die Möglichkeit einer Doppelresidenz vorzusehen. Bei dieser Reform werden Jugendliche ebenso wie Expertinnen und Experten aus den Bereichen Justiz, Jugendhilfe und anderen Institutionen miteinbezogen, um bestmögliche Regelungen für die Beteiligten zu erreichen. Mit diesen sollen die Lebensumstände von Kindern und Eltern im Alltag zeitgemäß und bestmöglich berücksichtigt, das soziale Gefüge und die Teilhabe gesichert sowie Grundbedürfnisse Jugendlicher rasch abgedeckt werden.

Ein Reality Check wurde durchgeführt. Das Jugendziel trägt zu folgenden European Youth Goals bei:

  • #4 Information und konstruktiver Dialog
  •  #9 Räume und Beteiligung für alle

Weitere Informationen

Reality Check

European Youth Goals

Maßnahmen zur Umsetzung des Jugendziels

Reform des Kindschaftsrechts

Erarbeitung einer Handreiche

Schulungsveranstaltungen zur Handreiche