Kindschaftsrechtsreform
Das BMJ arbeitet in Arbeitsgruppensitzungen an einem neuen Konzept betreffend die elterliche Verantwortung, die neben der Obsorge auch die Unterhaltspflicht erfassen wird. Jeder Elternteil soll sein Kind in einem substanziellen Ausmaß in Zeiten des Alltags und der Freizeit betreuen. Die Eltern sollen dies in einem Betreuungsplan festlegen; wenn ihnen das nicht gelingt, entscheidet das Gericht. Darauf basierend wird ein neues Konzept für den Unterhalt erarbeitet. Die besonderen Bedürfnisse von Kindern, die nicht (immer) bei ihren Eltern aufwachsen können, werden unter dem Thema Kinderschutz behandelt. Dazu ist derzeit ein Modellprojekt im Gange.
Ein Reality Check wurde durchgeführt. Die Maßnahme trägt zu folgendem European Youth Goal bei:
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#4 Information und konstruktiver Dialog
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#9 Räume und Beteiligung für alle