Strafrechtliche Haftung bei Vereinstätigkeiten
So wie alle Menschen haften auch Vereinsmitglieder und Vereinsfunktionär:innen für ihr Handeln. Allerdings ergeben sich gerade für Vereinsfunktionär:innen eine Vielzahl von Situationen, in denen sie dem potentiellen Risiko einer Strafbarkeit ausgesetzt sind. Vereinsfeste, bei denen es zu Unfällen kommt oder Veranstaltungen, bei denen Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten werden und es infolge zu gefährlichen Situationen kommt, sind nur zwei Beispiele dafür.
Im Menü links finden Sie weitere hilfreiche Informationen zur strafrechtlichen Haftung im Kontext von Vereinstätigkeiten.
Die rechtlichen Grundlagen zu der Verwaltungsstrafbestimmung für Vereine findet sich in § 31 Vereinsgesetz. Die aktuelle Rechtslage können Sie hier abrufen.
Fragen zur zivilrechtlichen Haftung bei Vereinstätigkeiten finden Sie hier.
Die aktuelle Broschüre zur Vereinsenquete 2017 steht nachfolgend als Download zur Verfügung.
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