EU - Unmittelbar anwendbare Rechtsakte und Basisrechtsakte
Im Bereich der Beschaffung von Straßenfahrzeugen bestehen unmittelbar anwendbare Rechtsakte der Europäischen Union (Verordnungen). Diese Verordnungen sind von den öffentlichen Auftraggebern unmittelbar anzuwenden und bedürfen keiner gesonderten Umsetzung in das nationale Vergaberecht.
Bei der Beschaffung von schweren Stadtbussen sind Kriterien betreffend die Versorgungssicherheit und/oder die ökologische Nachhaltigkeit anzuwenden. Der Zuschlag hat auf das wirtschaftlich günstigste Angebot zu erfolgen, dessen Bestimmung das beste Preis-/Leistungsverhältnis zu beinhalten hat.
Verbindlich zu verwendende Zuschlagskriterien werden von der Europäischen Kommission in einem delegierten Rechtsakt festgelegt (vgl. Art. 85 Abs. 3 der Verordnung).